


Unser Tipp
Gesetzesänderung ab 01.01.2017
GDPdU – Grundsätze zum Datenzugriff und zur
Verfügbarkeit digitaler Unterlagen.
Am 01.01.2017 läuft die Übergangsfrist zur momentanen Gesetzeslage aus. Ab diesen Zeitpunkt muss jede Firma, die mit einem Kassensystem arbeitet, einer elektronischen Betriebsprüfung der Kassenabschlüsse standhalten.
(Quelle: Bundesministerium für Finanzen, IV D 2 S-0136 – 136/1 Schreiben vom 16.07.2001. §147 Abs. 6 Alle Angaben ohne Gewähr. Dies stellt keine Rechtsbehelfserklärung dar.)
